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AGB:































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Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Schwarzrock Telekommunikation und Service


I. Umfang der Lieferungen und Leistungen
Für unsere Lieferungen und Leistungen sind unsere nachstehenden Zahlungsbedingungen gültig. Abweichungen davon bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
Kollidierende allgemeine Einkaufsbedingungen des Bestselters, insbesondere der Ausschluss des Eigentumsvorbehalts und das Verbot der Verrechnung von Gegenforderungen, werden von uns nicht anerkannt Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die Vorschriften des Verbanden der deutschen Elektrotechniker soweit sie für die Sicherheit und Leistungen in Betracht kommen. Abweichungen sind zulässig, soweit die Sicherheit auf andere Art gewährleistet ist. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, behält sich der Lieferer Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürften Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen, sind, wenn der Auftrag dem Anbieter nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% bleiben bei Sonderanfertigungen vorbehalten.
Bei Ereignissen höherer Gewalt, Mobilmachung, Aufruhr, Krieg, Aussperrung, Streik, Rohstoffmangel, Unfall, Brand, Wassereinbruch, Ausfall der Zulieferer und sonstigen Umständen, die vom Lieferer nicht vertreten werden können, steht dem Lieferer der Rücktritt oder die Lieferung innerhalb angemessener Nachfrist zu. Zahlungsverzug aus vorhergehenden Lieferungen, Antrag auf Vergleich oder Konkurs entbinden den Lieferer von der weiteren Lieferpflicht
Des weiteren gelten für den Bereich der Funk- und Telekommunikation die Geschäftsbedingungen der Bürokommunikation

II. Preise
Die Preise gelten bei Lieferungen ohne Aufstellungen oder Montage, ab Lager, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei der Einrichtung einer Anlage ist vom
Besteller ein Einrichtpreis zu entrichten der hinsichtlich des
Aufbaus, der Einweisung in die Grundfunktionen der
Systeme bzw. Endeinrichtungen und des Anschlusses der
Anlage und Gerate pauschal, hinsichtlich des Leistungsnetzes nach Aufwand, zu den bei Schwarzrock Telekommunikation und Service üblichen Listenpreisen berechnet wird.
Bei speicherorientierten Anlagen ist der Besteller verpflichtet, rechtzeitig vor Auslieferung der Anlage, Schwarzrock Telekommunikation und Service die Anwenderdaten entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang verbindlich mitzuteilen, da sonst der Inbetriebnahmetermin nicht eingehalten werden kann. Ändert der Besteller nachträglich die Daten oder den Leistungsumfang so werden die damit verbundenen zusätzlichen Leistungen zu dem dafür gültigen Listenpreis in Rechnung gestellt. Soweit erforderlich, stellt der Besteller geeignete und verschließbare Lager- und Aufenthaltsräume zur Verfügung. Arbeiten nicht schwachstromtechnische Art. insbesondere Starkstrom- Stemm- Mauer- Beton-, Bau- und Gerüstarbeiter einschließlich der dazu benötigten Baustoffe übernimmt der Besteller auf seine Kosten.
Schwarzrock Telekommunikation und Service berät den Besteller auf Wunsch über die zum Betrieb der Anlage erforderlich Genehmigungsanträge und -aufträge bei der DBP Telekom und entsprechenden Institutionen
Wird eine Ware vom ausländischen Besteller abgeholt muss die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet werden und wird nach Vorlage entsprechender Zollpapiere erstattet. Eventuell anfallende Mehrwertsteuern im Lande des Bestellers sind von diesem zu tragen.
Alle Preise sind freibleibend. Es kommen die am Tage der Lieferungen gültigen Preise zum Anwendung. Erhöhungen der Herstell-, und Montagekosten-, die auf Lohn- und Materialpreiserhöhungen zurückzuführen sind, können weitergegeben werden. Bestellungen mit einem Waren - Nettowert von über € 2500 liefern wir innerhalb des Bundesgebietes verpackungs- und frachtfrei. Empfangsstationen bzw. grenzüberschreitend frei deutsche Grenze.
Bei Bestellungen unter € 2500,- liefern wir unfrei, bzw. bei Lieferungen mit dem eigenen Fahrzeug berechnen wir die entstehende Versand / Verpackungs- und Fahrtkosten. Sonderverpackungen werden zu den Selbstkosten berechnet.
Für die Abwicklung von Kleinstaufträgen mit einem Rechnungswert unter € 25,- (ohne Umsatzsteuer) wird eine Bearbeitungspauschale von € 6,- erhoben

III. Eigentumsvorbehalt
An den Waren behält sich der Lieferer sein Eigentum vor, bis zur Erfüllung sämtlicher Ihm gegen den Besteller zustehenden Ansprüche. Vorher ist Verpfändung bzw. Sicherheitsübereignung untersagt. Erfolgen Zugriff dritter Personen, so ist dies unverzüglich dem Lieferer mitzuteilen. Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet, und nur unter der Bedingung, das das Eigentum erst auf dir Kunden übergeht, wenn dieser den Preis vollständig bezahlt hat.
Für den Fall des Wiederverkaufs tritt der Besteller schon bei Abschluss des Geschäfts mit dem Lieferer seine künftige Kaufpreisanforderung sicherheitshalber an den Lieferer ab, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf. ( verlängerter Eigentumsvorbehalt ). Zugriffe auf die abgetretenen Forderungen bzw. Rechte hat der Besteller den Lieferer sofort anzuzeigen. Bei Vermischung oder Verarbeitung tritt der Besteller ebenfalls seine Eigentums- Miteigentumsrechte an den Lieferer ab. Übersteigt der Wert der gegebenen Sicherung die Lieferforderungen des Lieferers um mehr als 20%, so ist der Lieferer auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückabtretung verpflichtet. Die obigen Bestimmungen gelten sinngemäß. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Besteller. Bei laufender Rechnung gilt das vorläufige Eigentum als Sicherung der Saldoforderungen des Liefers. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse aus vertretbarer Betrachtungsweise des Lieferers wesentlich verschlechtert, ist der Besteller verpflichtet die Ware des Lieferers an diesen herauszugeben.
Im Falle der Sequestrierung durch einstweilige Verfügung ist der Besteller damit einverstanden, wenn der Gerichtsvollzieher die Ware dem Lieferer in Verwahrung gibt. Verweigert der Besteller die Annahme der Leistung
Ganz oder teilweise oder kommt der Auftrag von einen vom Besteller zu vertretenden Grunde nicht zur Durchführung, so kann der Lieferer unbeschadet des Anspruchs auf Bezahlung der für den Auftrag schon entstandenen Aufwendungen und der Kosten für die Beseitigung bereits
hergestellter Einrichtungen Schadenersatz in Höhe von 20% des Auftragswertes oder des entsprechenden Teiles verlangen. Der Lieferer kann anstatt dessen, den gesetzlichen Anspruch auf Vertragserfüllung geltend machen, sofern der Besteller anstelle der nicht entgegengenommenen, nicht eingerichteten oder nicht erweiterten Anlage oder Anlagenteile bei Dritten kauft, mietet oder sonst zum Gebrauch erhält bzw. die Anlage oder Teile davon in anderer Weise ersetzt

 

IV. Verzug
Die Lieferfristen sind unverbindlich: sie werden nach besten Ermessen angegeben. Teillieferungen sind zuverlässig. Weitergehende Entschädigungsansprüche des Bestellers sind in allen Fällen verspäteter Lieferungen / Leistungen auch nach Ablauf einer gesetzlichen Nachfrist ausgeschlossen. Dies gift nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit bzw. zwingend gehaftet wird. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach Ablauf einer des Lieferers gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.

V. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind zu leisten ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Zahlungsziel beträgt längstens 30 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Barzahlung und Zahlung unter Nachnahme oder innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt der Lieferer 2% Skonto soweit dies auf der Vorderseite der Rechnung angegeben ist.
Gesondert berechnete Montage- und Installationskosten
Können nicht skontiert werden und sind, falls nicht anders
vereinbart ist sofort netto Kasse fällig. Schecks und Wechsel gelten als Zahlung erst nach Eingang des Gegenwertes. Einzug- und Diskontspesen trägt der Besteller. Wechsel werden nur nach vorheriger Genehmigung durch den Lieferer angenommen. Treten jedoch Umstände auf, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so behält sich dieser die Aufhebung der Kreditgewährung sowie die Rückgabe und den Widerruf bereits angenommener Wechsel vor.
Bei nicht Einhaltung der Bedingungen, muss der gesamte entstandene Saldo sofort bezahlt werden Skonto wird nicht gewährt, wenn ein überfälliger Saldo zu Gunsten des Lieferers zum Zeitpunkt der Zahlung vorhanden ist. Zahlungen werden auf die älteste Schuld und etwaige Nebenkosten angerechnet, Falls der Abnehmer in Verzug gerät, werden Verzugszinsen ab Rechnungsfälligkeit verlangt.
Die Gewährung eines offenen Zahlungsziels erfolgt bei neuen Kunden erst nach Nennung von Referenzen und gilt für alle Abnehmer nur, solange vorstehende Bedingungen eingehalten werden. Anderenfalls erfolgen Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Nachname unter Gewährung von 2% Skonto, sowie dies auf der Vorderseite der Rechnung oder Lieferpapiere angegeben ist. Bei Zahlungseinstellung Vergleich oder Konkurs entfallen sämtliche Preisnachlässe, soweit dies nicht auf berechtigen Reklamationen beruhen. Bei Geschäften mit einem Auftragswert über € 5.000 und einer Lieferzeit bis zu 3 Monates wird 1/3 des Auftragswertes bei Vertragsabschluß der Rest bei L Lieferungen.
Bei Geschäften mit einem Auftragswert über € 5.000 und einer Lieferfrist über 3 Monate 30 % des Auftragswertes bei Vertragsabschluß
30% des Auftragswertes nach Ablauf des ersten Drittels
der vorgesehenen Lieferfrist
30 % des Auftragswertes nach Ablauf des zweiten Drittels
der vorgesehenen Lieferfrist, der Rest bei Lieferung fällig.

VI. Sonstiges
Alle zusätzlichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Nerz Funktechnik. Erfüllungsort ist Hachenburg. Sofern der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird Hachenburg als Gerichtsstand vereinbart.

VII. Haftung und Mängel
Beanstandung oder Mängelrügen müssen sofort,
spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten - ohne Rücksicht auf Betriebsdauer vom Tage des Gefahrenübergangs angerechnet, schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Ist eine Mängelrüge berechtigt so leistet der Lieferer nach Rückgabe der reklamierten Teile kostenlosen Ersatz oder Reparatur der Teile. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Zurückhaltungen von Zahlungen dürfen nur in einem Umfang erfolgen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
Bei begründeten Mängelrügen im Garantiezeitraum wird kostenloser Ersatz geleistet, entweder durch Nachbesserung (Reparatur) oder Austausch nach Wahl des Herstellers; ersetzte Teile gehen in des Besitz des Herstellers über.
Teile, die ersetzt werden sollen, sind einzusenden oder abzugeben. Ersetzt werden nur Teile, die den Fehler im Werkstoff oder in der Werkarbeit aufweisen. Die Mängelrüge bezieht sich nicht auf natürliche Abnützung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung übermäßiger Beanspruchung ungeeigneter Betriebesmittel, mangelhafter Bauarbeiten ungeeigneten Baugrundes und chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Weiter ist der Lieferung von der Mängelhaftung entbunden, wenn Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten ohne dessen ausdrückliche schriftliche Genehmigung ausgeführt wurden. Bei unberechtigten Rücklieferungen behält sich der Lieferer die Annahme ausdrücklich vor. In diesem Falle gehen die Transportkosten der Rück- und evtl. Austauschlieferungen zu Lasten des Kunden. Eine Gutschrift der Rücklieferungen kann nur unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr erfolgen. Weiterer Schadenersatz, auch aus sonstigen Rechtsgründen ist ausgeschlossen.

VIII. Lieferungen ins Ausland
Lieferungen in das Ausland erfolgen gegen unwiderrufliches Akkreditiv.
Die Zahlungen sind zu leisten ohne jeden Abzug durch unwiderrufliches Akkreditiv, eröffnet zu unseren Gunsten bei unseren Bankverbindungen lautend in € zahlbar in Deutschland. Für Lieferungen in das Ausland gelten im Übrigen die Regeln der zum Zeit gültigen Incoterms. Alle mit dem Grenzübergang verbundenen Kosten wie Zölle. Steuern, Prüfungsgebühren und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Der Widerruf in Drittländer ist nur mir Genehmigung des Lieferers möglich

IX. Mietgeräte / Testgeräte / Bedingungen
Hier treten die Vertragsbedingungen der jeweiligen Miet-, und Testgeräteformulare in Kraft.


Hachenburg, Juni 2003

Schwarzrock, Telekomunikation und Service,
57627 Hachenburg

 

 
 


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